2G-Regelung gilt seit Montag, den 06. Dezember auch im Kundencenter der Stadtwerke Kempen.

Zum Schutz von Mitarbeitenden und Kunden während der aktuellen Corona-Situation gilt im Kundencenter seit Anfang der Woche 2G: Zutritt erhält nur, wer einen Nachweis über eine Impfung gegen COVID-19 oder Genesung von COVID-19 vorweisen kann.

Der Zutritt zum Beratungsraum ist jeweils nur einem Kunden gleichzeitig gestattet. Der Einlass wird an der Eingangstüre des Kundencenters geregelt. Besucher werden gebeten, Ihren 2G-Nachweis und Ihren Personalausweis zur Kontrolle bereit zu halten.

Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Kempen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Form von OP-Maske oder FFP2 Maske. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes zum Infektionsschutz wird verwiesen.

„Selbstverständlich sind unsere Kunden weiterhin in unserem Kundencenter willkommen. Sofern es nicht zwingend erforderlich ist, möchten wir unseren Kunden jedoch in der aktuellen Situation von einem persönlichen Besuch abraten. Um Kontakte weiter zu beschränken, legen wir unseren Kunden den telefonischen Service und die Nutzung unseres Online-Kundenportals ans Herz.“, erklärt Siegfried Ferling, Geschäftsführer der Stadtwerke Kempen.

Das Kundencenter an der Heinrich-Horten-Straße 50 ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Donnerstags außerdem von 14:00 bis 16:00 Uhr. Telefonisch steht Ihnen der Stadtwerke Kempen Kundenservice von Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:00 Uhr zur Verfügung, sowie freitags von 07:30 bis 12:30 Uhr. Das Servicetelefon erreichen Sie unter der Rufnummer 02152 1496-0.

Über die URL kundenportal.stadtwerke-kempen.de können Kunden jederzeit selbstständig Rechnungen einsehen und Abschlagszahlungen anpassen. Bis zum 31.12.2021 können außerdem die aktuellen Zählerstände online übermittelt werden.