Nach Beschluss des NRW-Gesundheitsministeriums tritt mit Beginn der Herbstferien für Schüler zeitweise die 3G-Regel in Kraft. Für den Besuch im AquaSol Kempen ist ein gültiger Nachweis getestet, geimpft, genesen erforderlich.
Bisher waren Schüler beim Besuch des AquaSol Hallenbads und der Sauna vom 3G-Nachweis befreit. Das AquaSol Kempen informiert seine Gäste darüber, dass während der NRW-Herbstferien die 3G-Regel nun auch für Schüler gilt:
Gemäß den Bestimmungen des NRW-Gesundheitsministeriums sind schulpflichtige Kinder vom 11.10.2021 bis zum 23.10.2021 nicht mehr von der geltenden 3G-Regel ausgenommen.
Während der Schulzeit werden in den Schulen Corona-Tests durchgeführt. Durch diese Testpflicht war bislang eine Sonderreglung in Kraft, die Schüler von der 3G-Regel befreite. Da in den Schulferien die regelmäßigen Schülertests wegfallen, müssen nichtimmunisierte Kinder (ab 6 Jahren) und Jugendliche einen gültigen negativen Testnachweis erbringen.
Der Nachweis ist an der AquaSol Kasse in Kombination mit einem Lichtbildausweis, zum Beispiel auch Schülerausweis vorzulegen. Eine vorherige Online-Reservierung ist für den Besuch im AquaSol nicht notwendig. Die Maskenpflicht gilt vom Eingang bis zu den Umkleiden.
Corona-Schnelltests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein und müssen in einem dafür vorgesehenen Schnelltestzentrum durchgeführt werden. Die Bürgertests sind für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aktuell weiterhin kostenfrei.
Fragen und Antworten (FAQ) zur Maskenpflicht und weiteren Coronaschutzmaßnahmen sowie Öffnungszeiten und Preise für Bad und Sauna finden Interessierte auf der Website des AquaSol Kempen (www.aqua-sol.de) im Bereich Service.
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