Ab Samstag, den 5. Juni öffnet das AquaSol den Freibadbereich für Besucher. Aufgrund der Bestimmungen von Bund und Ländern musste der Schwimmbadbetrieb während der letzten sieben Monate aussetzen. Das Hallenbad und die Sauna bleiben zunächst weiterhin geschlossen.
Mit der Wiederaufnahme des Badebetriebes treten erneut besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen in Kraft. Eine vorherige Online-Reservierung ist nach wie vor zwingend erforderlich. Mit dem Erscheinen der überarbeiteten Coronaschutzverordnung am 28. Mai sind jedoch weitere Bedingungen für einen Besuch im Freibad hinzugekommen.
„Nun darf das AquaSol endlich wieder öffnen, doch von echter Normalität kann noch keine Rede sein.“, so Michael Bist, neuer Badleiter des AquaSol Kempen und Nachfolger von Wolfgang Wertschulte, der Anfang Mai in den wohl verdienten Ruhestand eingetreten ist.
Die zugelassene Gästezahl ist weiterhin limitiert und der Einlass mit besonderen Vorkehrungen verbunden: Maximal 1.000 Besucher können sich pro Zeitfenster für einen Besuch im Freibad anmelden. Dafür muss sich jeder Badegast vorab online auf der Website des AquaSol registrieren und ein Zeitfenster auswählen. Nach der Online-Reservierung erhält der Gast per E-Mail einen Reservierungscode. Nach Vorzeigen des Reservierungscodes (ausgedruckt oder digital) an der Kasse kann das Eintrittsticket für das gebuchte Zeitfenster erworben werden. Die erhobenen Kontaktdaten werden für einen Zeitraum von vier Wochen gespeichert. Die Datenerhebung erfolgt im Zusammenhang mit Covid-19 und dient der Kontaktpersonennachverfolgung.
Zusätzlich zur Online-Reservierung muss gemäß aktueller Bestimmungen jeder Badegast eine der folgenden Bedingungen erfüllen: „Unsere Gäste müssen nachweisen, dass sie negativ getestet, geimpft oder genesen sind, damit wir Ihnen den Zugang zum AquaSol gewähren können“, so Bist.
Alle Besucher müssen für den Einlass ein gültiges negatives Testergebnis durch einen Schnell- oder PCR-Covid-19 Test vorweisen. Hier empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines kostenfreien Bürgertests in einem Testzentrum. Die Badleitung weist die Badegäste ausdrücklich darauf hin, dass Selbsttests nicht akzeptiert werden.
Personen mit vollständigem Impfschutz (14 Tage nach der 2. Impfung) und Personen, die sich bereits von einer COVID-19 Erkrankung erholt haben (Genesene) sind ohne vorherigen Test zum Eintritt berechtigt. Zum Nachweis sind der Impfpass (Original) und ein Lichtbildausweis an der Kasse vorzulegen, bzw. ein entsprechender Nachweis der Genesung durch einen Arzt oder das Gesundheitsamt (älter als 28 Tage, aber nicht älter als 6 Monate).
In den ausgewiesenen Bereichen muss auch weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt insbesondere für den Kassenbereich, die Umkleiden sowie Sanitärräume.
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