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FAQ zur Erdgasumstellung

Hier beantworten wir alle häufig gestellten Fragen zur Erdgasumstellung im Kempener Versorgungsgebiet.

Hintergrund

1. Was ist L-Gas und was ist H-Gas?

In Deutschland gibt es zurzeit zwei verschiedene Erdgassorten, L-Gas und H-Gas, die sich im sogenannten Wobbe-Index und dem Brennwert unterscheiden und in getrennten Netzen transportiert werden.

Derzeit kocht und heizt der Großteil der Erdgasnutzer im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH mit „L-Gas“ (Low-Caloric-Gas). Die kontinuierlich sinkende Fördermenge von L-Gas aus u.a. den Niederlanden macht eine Erdgasumstellung auf das energiereichere „H-Gas“ (High-Caloric-Gas) erforderlich. Energiereicher bedeutet, dass der Brennwert von H-Gas höher ist als von L-Gas.

2. Was ist eine Erdgasumstellung und warum wird sie durchgeführt?

Die Erdgasumstellung, die in Fachkreisen auch Marktraumumstellung genannt wird, bezeichnet den Wechsel des transportierten Erdgases in einem Netzgebiet. In Deutschland wird von Erdgas der Gruppe L auf Erdgas der Gruppe H angepasst. Damit ändert sich in dem Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH die Gasbeschaffenheit.

Die kontinuierlich sinkende Fördermenge von L-Gas macht eine Erdgasumstellung auf das energiereichere „H-Gas“ (High-Caloric-Gas) erforderlich. Mit dem Wechsel der Gasart ist auch eine Prüfung der Anpassbarkeit aller Gasgeräte verbunden, um auch weiterhin einen effizienten und zuverlässigen Betrieb der Gasgeräte zu gewährleisten. Durch die unterschiedliche Beschaffenheit von L-Gas und H-Gas ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Gasgeräte für die privaten Haushalte sowie die großen Industrieanlagen.

3. Wer ist von der Erdgasumstellung betroffen?

Alle Haushalte und Unternehmen im Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH mit einem Erdgasanschluss im L-Gas-Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH sind betroffen.

Ablauf und Termine

4. In welchem Zeitraum erfolgt in welchen Gebieten die Erdgasumstellung?

Die Erdgasumstellung im Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH erfolgt in Kempen und St. Hubert in dem Zeitraum von Oktober 2022 bis September 2024 und in Tönisberg in dem Zeitraum von 2026-2028.

5. Gibt es einen genauen Umstellungstermin?

Erdgasumstellung in Kempen und St. Hubert: 03.09.2024

Erdgasumstellung in Tönisberg: 2028

6. Wer führt die Erdgasumstellung durch?

In Ihrem Netzgebiet sind die Stadtwerke Kempen GmbH nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes dazu verpflichtet, die Erdgasumstellung durchzuführen, unabhängig davon, von welchem Gasanbieter Sie Erdgas beziehen. Dafür arbeiten die Stadtwerke Kempen GmbH mit speziell geschulten Dienstleistern zusammen.

7. Was passiert bei der Erdgasumstellung genau?

Die Umstellung besteht aus mehreren Schritten.

  1. Schriftliche Information per Brief zur Erdgasumstellung
  2. Schriftliche Terminankündigung per Brief zur Geräteerfassung der im Haus/Unternehmen befindlichen Gasgeräte
  3. Start der Erfassung aller Gasgeräte (Hausbesuch)
  4. Stichprobenartige Überprüfung der Geräteerfassung in zufällig ausgewählten Haushalten zwecks Qualitätssicherung (Hausbesuch)
  5. Schriftliche Terminankündigung per Brief zur Geräteanpassung der Gasgeräte
  6. Start der Anpassung aller Gasgeräte (Hausbesuch)
  7. Termin Erdgasumstellung; für Kempen und St. Hubert am 3. September 2024
  8. Stichprobenartige Überprüfung der Geräteanpassung in zufällig ausgewählten Haushalten zwecks Qualitätssicherung (Hausbesuch)

8. Wird die Gasversorgung für die Erdgasumstellung unterbrochen?

Nein, grundsätzlich ist die Versorgung mit Erdgas jederzeit gesichert und es wird zu keinen unangekündigten Versorgungsunterbrechungen kommen.

Die Erdgasumstellung erfolgt entlang einzelner Leitungsstränge des örtlichen Erdgasnetzes. Die Gasgeräte aller an dieser Leitung angeschlossenen Anschlussnehmer werden zeitlich angepasst.

9. Wie erfahren Sie, wann die Umstellung bei Ihnen beginnt?

Wenn die Erdgasumstellung ansteht, werden Sie die Stadtwerke Kempen GmbH frühzeitig schriftlich informieren.

    10. Wie funktionieren die Hausbesuche zur Erfassung und Anpassung?

    Sowohl für die Erfassung als auch für die Anpassung der Gasgeräte wird ein von den Stadtwerken Kempen GmbH beauftragter Dienstleister zu Ihnen kommen. Die Dienstleister werden sich vor jedem Besuch schriftlich ankündigen, können sich durch einen Dienstausweis der Stadtwerke Kempen ausweisen und können Ihnen die individuelle Belegnummer, welche Sie auf unseren Anschreiben finden, nennen.

    11. Was passiert mit Ihren Daten, die durch die Monteure gesammelt und verarbeitet werden?

    Ihre persönlichen Daten, die der Stadtwerke Kempen GmbH vorliegen, müssen zur Abwicklung der Erdgasumstellung den von den Stadtwerken Kempen GmbH beauftragten Dienstleistern und Monteuren zur Verfügung gestellt werden. Diese Dienstleister und Monteure sind vertraglich nach den neuen Datenschutzbestimmungen gemäß Art. 28 DSGVO dazu verpflichtet, die Daten nur im Rahmen der Erdgasumstellung und im Auftrag der Stadtwerke Kempen GmbH zu sammeln und zu verarbeiten.

    Die personenbezogenen Daten, welche durch die Dienstleister und Monteure im Rahmen der Erdgasumstellung erfasst werden, werden u. a. auch für die Plausibilisierung der Stammdaten der Stadtwerke Kempen GmbH verwendet, soweit sie sich auf Anschlussnehmer/-nutzer beziehen. Grundlage hierfür sind die bestehenden Netzanschluss-/Anschlussnutzungsverhältnisse. Alle anderen Daten müssen nach den Datenschutzbestimmungen nach Beendigung des Projektes gelöscht werden. Allen Anschlussnehmern/-nutzern wird ein Informationsschreiben zur Erfassung und Verwendung Ihrer Daten und den Datenschutzbestimmungen von den Monteuren übergeben.

    12. Wie können Sie sicher sein, dass der Monteur wirklich im Auftrag der Stadtwerke Kempen GmbH tätig ist?

    Die beauftragten Monteure und Dienstleister können sich durch einen Dienstausweis ausweisen. Sie sollten sich diesen unbedingt zeigen lassen, bevor sie den Monteur in ihr Haus/ihre Wohnung lassen. Die Fahrzeuge der Monteure sind mit Magnetschildern versehen, wodurch ersichtlich ist, dass die Monteure im Auftrag der Stadtwerke Kempen GmbH unterwegs sind.

    Eine weitere Sicherheit ist das Ankündigungsschreiben, das Sie erhalten haben. Dieses enthält eine persönliche Belegnummer. Der Monteur muss diese Belegnummer an der Haustür nennen können. Sollten Sie das Anschreiben verlegt haben, wird sich der Monteur anhand weiterer Daten, die nur zu Ihrem Haushalt gehören können, ausweisen.

    Bei Zweifeln an der Richtigkeit können Sie sich gerne direkt an das Erdgasbüro wenden.

    13. Müssen Sie den beauftragten Monteuren den Zutritt zu Ihrer Wohnung/Haus ermöglichen?

    Ja, der Mieter (Anschlussnutzer) oder Eigentümer (Anschlussnehmer und/oder Anschlussnutzer) muss den von der Stadtwerke Kempen GmbH beauftragten Dienstleistern, also den Firmen zur Gasgeräteerfassung bzw. deren Monteuren, Zutritt zu den Bereichen des Grundstücks und der Wohnung /dem Haus gewähren, in denen sich anzupassende Gasgeräte befinden. Dieses Betretungsrecht kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Das Zutrittsrecht ist im § 19a Abs. 4 EnWG festgeschrieben und das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird in diesem Fall eingeschränkt.

    Ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung (per Brief oder Aushang) kommt keine Firma unangekündigt zu Ihnen. Die Benachrichtigung erfolgt zwei bis drei Wochen vor dem Termin. Wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können, sollen Sie dies möglichst umgehend mitteilen. Ihnen wird dann ein Ersatztermin genannt.

    14. Muss der Zählerstand am Tag der Anpassung der Stadtwerke Kempen GmbH mitgeteilt werden?

    Die von den Stadtwerke Kempen GmbH beauftragten Monteure nehmen bei der Erfassung und Anpassung den aktuellen Zählerstand auf.

    Zusätzlich werden Sie darüber informiert, dass Sie zum Stichtag des Umstellungstermins den Zählerstand dokumentieren und den Stadtwerke Kempen GmbH mitteilen.

    15. Was passiert, wenn Sie zwischen der Erhebung und Anpassung umziehen?

    Nach §26 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind Sie als Anschlussnutzer dazu verpflichtet, eine Änderung des Anschlussnutzungsverhältnisses den Stadtwerke Kempen mitzuteilen. Diese Anschlussnutzer müssen anschließend in Bezug auf die Erdgasumstellung separat mit einem Informationsschreiben angeschrieben werden.

    Geräte

    16. Welche Geräte sind von der Erdgasumstellung betroffen?

    Es sind alle Gasgeräte betroffen, die direkt an eine Gasleitung, die mit dem Erdgasnetz verbunden ist, angeschlossen sind. Das reicht vom Gasherd in der privaten Küche bis hin zur gasbetriebenen Industrieanlage.

    In privaten Haushalten sind zum Beispiel betroffen:

    • Gasthermen
    • Gasherde
    • Brennwert- oder andere Heizkessel
    • Gasöfen oder -kamine

    17. Was passiert bei der Erfassung der Geräte?

    Die Erfassung der Gasgeräte erfolgt per Hausbesuch ab Oktober 2022. Sie werden vor der Erfassung rechtzeitig per Brief durch die Stadtwerke Kempen GmbH benachrichtigt.

    Bei jedem Gasgerät wird eine Sichtprüfung (Ist-Zustandsanalyse), Abgasanalyse und ggf. eine Nachregulierung durchgeführt. Danach werden alle Gasgeräte und Typenschilder fotografiert und elektronisch erfasst. Außerdem wird die Erdgasanlage in Augenschein genommen und der Gaszählerstand erfasst.

    Jedes Gasgerät muss erhoben werden. Einige Gasgeräte können vor dem Schaltzeitpunkt (dem Zeitpunkt, ab dem erstmals H-Gas in das Versorgungsnetz eingespeist wird) angepasst werden. Andere sind sehr zeitnah zum Schaltzeitpunkt (direkt davor oder danach) anzupassen. Gerade bei diesen Gasgeräten sollten Sie daher die mit Ihnen vereinbarten Termine unbedingt einhalten. Nur wenige, sogenannte gasadaptive Gasgeräte, können sowohl mit L-Gas als auch H-Gas betrieben werden. Bei diesen Gasgeräten muss keine Anpassung vorgenommen werden. Allerdings wird trotzdem eine Nachkontrolle durch die Dienstleister der Stadtwerke Kempen GmbH nach dem Schalttermin erfolgen.

    18. Benötigt der Monteur die Bedienungsanleitung der Gasgeräte für die Anpassung?

    Nein, die Bedienungsanleitung wird nicht unbedingt benötigt. Die Monteure haben Zugriff auf eine Datenbank, dem DVGW Handbuch, in welcher die meisten Anpassungsanleitungen hinterlegt sind.

    Es ist natürlich hilfreich, wenn Unterlagen zum Gasgerät vorhanden sind.

      19. Was passiert bei der Anpassung der Gasgeräte?

      Nach der Erfassung werden sich die Stadtwerke Kempen GmbH bzw. der Dienstleister nochmals schriftlich bei Ihnen für einen zweiten Termin melden. Jetzt werden die Gasgeräte angepasst, die nicht selbstregelnd sind. Der von den Stadtwerke Kempen GmbH beauftragte Dienstleister wird dafür erforderliche Bauteile mitbringen und einbauen.

      20. Wie läuft die Gasgeräteanpassung technisch ab?

      Der Monteur:

      1. überprüft nochmals die „Gasgeräte-Identität“ (Name, Herstellerfirma, Herstellungsjahr).
      2. stellt fest, ob er die für dieses Gasgerät notwendigen Ersatzteile dabeihat.
      3. prüft, ob das Gasgerät in einem ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustand ist und die baulichen Gegebenheiten den technischen Vorschriften entsprechen.
      4. führt die Anpassung durch.
      5. prüft und dokumentiert die Dichtheit.
      6. nimmt das Gasgerät wieder in Betrieb.
      7. prüft die korrekte Einstellung durch Abgasmessung.
      8. dokumentiert die Abgasmessung
      9. kennzeichnet das Gasgerät als „angepasst“.

      21. Wie lange dauert die Gasgeräteanpassung?

      Erfahrungen haben gezeigt, dass die Anpassung eines Gasgerätes im Durchschnitt 30 bis 60 Minuten dauert.

      22. Was können Sie machen, wenn nach dem Hausbesuch eine Störung eintritt?

      Sollte im Nachgang des Hausbesuches im Rahmen der Erdgasumstellung eine Störung an der Anlage auftreten, dann ist das Erdgasbüro zu informieren.

      23. Worauf müssen Sie als Anschlussnehmer achten, wenn Sie zwischen der Erfassung und der Anpassung die Gasgeräte erneuern?

      Sollten Sie in der Zwischenzeit die Gasgeräte erneuern, müssen Sie den Stadtwerke Kempen GmbH diese Änderung schnellstmöglich mitteilen. Nach §19 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind Sie als Anschlussnehmer verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Anlagenveränderung mitzuteilen. Durch eine Veränderung muss das neue Gasgerät für die Erdgasumstellung erneut erfasst werden, um zu prüfen, ob und welche Maßnahmen für die Anpassung notwendig sind.

      24. Was passiert bei der Feststellung eines mangelhaften Gasgerätes?

      Wird an einem Gasgerät ein Mangel festgestellt, wird Ihnen als Anschlussnehmer eine Mängelkarte ausgestellt. Sie müssen selbstständig ein Vertragsinstallationsunternehmen beauftragen, um den Mangel innerhalb von vier Wochen beheben zu lassen. Die Kosten für diese Behebung müssen Sie selbst tragen. Bei der Feststellung eines gravierenden und sicherheitsrelevanten Mangels muss das Gasgerät außer Betrieb genommen bzw. der Gasanschluss gesperrt werden.

      Wird bei der Anpassung ein sehr geringfügiger Mangel festgestellt, kann das Gasgerät dennoch angepasst werden. Der Monteur informiert Sie anschließend über diesen Mangel.

      25. Was passiert, wenn Sie sich weigern, Ihre Gasgeräte anpassen zu lassen?

      Grundsätzlich gilt: Ohne eine entsprechende Anpassung werden die Gasgeräte unzulässig betrieben und müssen vom Netzbetreiber gesperrt werden. Gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist Stadtwerke Kempen GmbH als lokaler Netzbetreiber für die Erdgasumstellung und damit auch die Sicherheit in allen Haushalten verantwortlich. Eine Sperrung ist gerechtfertigt, weil durch dauerhaft nicht umgestellte Geräte, eine Gefahr für Leib und Leben nicht auszuschließen ist. Die mit der Sperrung verbundenen Kosten muss der Anschlussnehmer tragen.

      Kosten

      26. Kommen durch die Erdgasumstellung Kosten auf Sie zu?

      Die Kosten der Anpassung der Gasgeräte auf das neue H-Gas stellt Ihnen die Stadtwerke Kempen GmbH nicht in Rechnung. Stattdessen werden die Kosten über die Netzentgelte auf alle Gaskunden in Deutschland umgelegt. Die Netzentgelte sind ein Bestandteil des von allen Gasnutzern/-kunden zu zahlenden Gaspreises. Lediglich im unwahrscheinlichen Fall, dass das Gasgerät nicht anpassbar ist, müssen die Kosten für ein neues Gasgerät vom Ihnen selbst getragen werden.

      5. Steigen Ihre Verbrauchskosten durch das neue H-Gas?

      Nein. Egal ob Sie L-Gas oder H-Gas nutzen, die Kilowattstunde kostet bei beiden Gasarten das Gleiche.

      28. Was passiert mit nicht anpassbaren Gasgeräten?

      Alle Gasgeräte werden von Experten vor Ort erfasst und auf Ihre Anpassbarkeit hin überprüft. Sollte das Gasgerät nicht anpassungsfähig sein, werden Sie durch die Stadtwerke Kempen GmbH darüber informiert. Sie müssen dann auf eigene Kosten das Gasgerät ersetzen. Die Zahl der nicht anpassungsfähigen Gasgeräte ist allerdings sehr gering ist.

       

      Für Mieter (Anschlussnutzer) gilt:

      • Der Vermieter (Anschlussnehmer) als Anlagenbetreiber muss dann einen Austausch des Gasgeräts veranlassen.

      Für Wohnungs- oder Hauseigentümer bzw. Eigentümer des betroffenen Gasgeräts gilt:

       

      • Der Wohnungs- oder Hauseigentümer muss sich um den Austausch des Gasgeräts selbst kümmern. Das bedeutet, dass der Eigentümer den Gasgerätetausch bei einem Installateur seiner Wahl selbstständig beauftragen muss.

      29. Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Gasgeräte, die nicht anpassungsfähig sind?

      Sie können als Eigentümer (Anschlussnehmer) gemäß § 19a EnWG einen Zuschuss von 100 Euro von der Stadtwerke Kempen GmbH erhalten. Hierzu muss ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis des Alt-Gasgeräts erbracht und ein Neu-Gasgerät installiert werden, welches im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Des Weiteren muss diese Installation nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des technischen Umstellungstermins (Kempen und St. Hubert: 03.09.2024 bzw. Tönisberg: in 2028) und vor der Anpassung des Gasgeräts erfolgen. Der technische Umstellungstermin wird vor der Umstellung schriftlich angekündigt und auf der Website der Stadtwerke Kempen GmbH veröffentlicht.

       

      Im Rahmen der Gasgerätekostenerstattungsverordnung können Sie als Anschlussnehmer zusätzlich einen weiteren Anspruch auf Erstattung beim Austausch des Heizgerätes geltend machen. Dieser gilt nur für Heizgeräte, die der Erwärmung von Wohnräumen dienen und die technisch nicht auf H-Gas anpassbar sind. Um die Erstattung zu erhalten, muss das Gasgerät grundsätzlich die Bedingungen für den oben genannten 100 Euro Zuschuss erfüllen (gemäß § 19a EnWG). Der Erstattungsbetrag ist dann nach Altersklassen gestaffelt:

      Gerätealter (lt. Typenschild) Erstattungsbetrag
      jünger als 10 Jahre 500 Euro
      10-20 Jahre 250 Euro
      20-25 Jahre 100 Euro
      über 25 Jahre keine Erstattung möglich

       

      30. Entfallen durch die Gasgeräteanpassung die Kosten des Schornsteinfegers?

      Nein. Die Arbeiten im Rahmen der Erdgasumstellung ersetzt die Überprüfung durch den Schornsteinfeger nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) nicht. Daher bleiben die Kosten für diese Überprüfung im vollen Umfang bestehen.

      Kontakt Erdgasbüro

      Stadtwerke Kempen GmbH
      Erdgasbüro
      Heinrich-Horten-Straße 50
      47906 Kempen
      Telefon: 0800 1496-800
      Mail: erdgasbuero(at)stadtwerke-kempen.de