Förderprogramme
Wir bieten Förderprogramme für:
• die Umstellung von Heizungsanlagen auf Erdgas oder Fernwärme
• Anlagen in Neubauten bei Einbau einer Erdgasheizung mit Solartechnik
Die Stadtwerke Kempen als Ihr Energieversorger möchten Sie bei der sparsamen Energieverwendung nicht nur beratend, sondern auch finanziell unterstützen! Daher haben wir ein spezielles Förderprogramm konzipiert: Bei der Förderung der Fernwärme und der Erdgasanwendung wird ein einmaliger Zuschuss zu den Investitionskosten gewährt.
Förderprogramm 2021 (PDF)
Informationen zu den Förderbereichen
Fernwärmeanschluss
Die Beheizung von Wohn- und Industriegebäuden sowie die Warmwasserbereitung können in großen Bereichen der Stadt Kempen über die Fernwärme erfolgen. Mit dieser Art der Wärmeversorgung werden bereits die strengen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erfüllt. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Die Wärme wird in unserem Blockheizkraftwerk (BHKW) zum großen Teil über mehrere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) erzeugt. Bei dieser Technik wird die im eingesetzten fossilen Brennstoff (Erdgas) enthaltene Energie zu mehr als 85 % genutzt – sie wird zu ca. 36% in Strom und zu 49% in Wärme umgewandelt.
Der Förderbetrag wird bei der Umstellung der Gebäudewärmeversorgung von Öl oder Strom auf Fernwärme gewährt und mindert die Hausanschlusskosten.
- Dieser Kostenzuschuss beträgt je nach Verlegungsart bis zu 1.500 Euro.
- Bei der Umstellung der Warmwasserbereitung (Warmwasserspeicher) auf Fernwärme wird ein Bonus von 500 Euro gutgeschrieben.
Erdgasversorgung
Der Gesetzgeber schreibt im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die Schonung fossiler Ressourcen vor. Moderne Erdgas-Heizkesselanlagen arbeiten effizient und umweltschonend. Die Mehrkosten für die Umrüstung beziehungsweise Anschaffung der Brennwertgeräte für Ein- bis Zweifamilienhäuser decken die anfänglichen Aufwendungen oft schon nach wenigen Jahren durch eine Verbrauchsminderung.
- Die Stadtwerke Kempen GmbH bezuschusst den Einbau einer Gasheizung mit Brennwerttechnik plus Solaranlage zur Warmwasserbereitung bei Neubauten mit einem Förderbetrag von je 1.500 Euro.
- Die Umstellung einer Öl- oder Strom-Heizungsanlage auf eine Brennwertkesselanlage wird mit einem Betrag zwischen 600 Euro (für Ein- bzw. Zweifamilienhäuser) und 1.700 Euro (bei 24 und mehr Wohneinheiten) bezuschusst.
- Für die Umstellung der Warmwasserbereitung auf Erdgas werden zusätzlich 150 Euro gewährt. Die Verwendung von Gasherden – auch in Neubauten – wird ebenfalls mit 150 Euro bezuschusst.
Förderzeitraum und Antragsformulare
Förderzeitraum: 01.01.2020 bis 31.12.2020; gültig bei Inbetriebnahme der Heizungsanlage bis spätestens 31.03.2021. Voraussetzung für die oben genannten Förderungen ist jeweils der Abschluss eines Liefervertrages von 3 Jahren.
Details zu den vorgenannten Förderprogrammen erfahren Sie unter der Telefonnummer 02152-1496-0, oder Sie vereinbaren einen persönlichen Termin mit uns. Die Fachberater der Stadtwerke Kempen GmbH stehen Ihnen mit einem umfassenden und kostenlosen Dienstleistungsangebot gern zur Verfügung.
Antragsformular Förderprogramm Gasversorgung 2021 (PDF)
Antragsformular Förderprogramm Fernwärmeversorgung 2021 (PDF)