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Allgemeine Gastarife

Allgemeiner Gastarif ab 01.01.2021 | Grund- und Ersatzversorgung

 

Der Gaspreis setzt sich zusammen aus:

  • dem Jahresgrundpreis und
  • dem Arbeitspreis

 

Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Bruttopreise enthalten 19 % Umsatzsteuer.

Kleinverbrauchstarif
Einheit Netto Brutto
Arbeitspreis Cent/kWh Cent/kWh 7,30 8,69
Jahresgrundpreis Euro 25,60 30,46
Grundpreistarif I

Grundpreistarif 2 bei einem Jahresverbrauch von  2.723 kWh bis 14.050 kWh

 

Einheit Netto Brutto
Arbeitspreis Cent/kWh Cent/kWh 5,02 5,97
Jahresgrundpreis Euro 97,20 115,67
Grundpreistarif II

Grundpreistarif 2 bei einem Jahresverbrauch von  14.051 kWh bis 51.134 kWh

 

Einheit Netto Brutto
Arbeitspreis Cent/kWh Cent/kWh 4,62 5,50
Jahresgrundpreis Euro 153,40 182,55
Lineare Komponente
Einheit Netto Brutto
Bei einem Jahresverbrauch ab 51.135 kWh
wird der gesamte Verbrauch mit einem
Arbeitspreis.
Cent/kWh ohne Grundpreis 4,92 5,85

 

Einheit Netto Brutto
Für zusätzliche Messeinrichtungen
wird ein Jahresmesspreis berechnet.
Euro 25,60 30,46
Übersicht Preisentwicklung
  • Preisblatt ab 01.01.2021 (PDF)
  • Preisblatt ab 01.07.2020 (PDF)
  • Preisblatt ab 01.04.2019 (PDF)
  • GasGVV (PDF)
  • Ergänzende Bedingungen (PDF)

    Konzessionsabgabe Gas

    Das Gasentgelt nach Allgemeinen Tarifen/Grundversorgungstarifen enthält folgende Konzessionsabgabe, die an die Stadt Kempen abgeführt wird:

    • bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden bis 100.000 Einwohner: 0,61 Cent/kWh
    • für sonstige Tariflieferungen in Gemeinden bis 100.000 Einwohner: 0,27 Cent/kWh

     

    Saldo der staatlich veranlassten Kostenbelastungen gem. § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 der Gasgrundversorgungsverordnung:

    • für Gas ausschließlich zum Kochen und für Warmwasserbereitung: 1,16 Cent/kWh
    • für sonstige Tariflieferungen: 0,82 Cent/kWh

     

    Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

    Die Mehrwertsteuer beträgt zurzeit 19 %.

    Bequem. Jederzeit. Überall.

    Nutzen Sie bequem von zuhause aus unser Kundenportal, um Ihre Zählerstände einzugeben.