Messstellenbetrieb
Messstellenbetrieb und Smart Meter-Rollout bei den Stadtwerken Kempen
Erneuerbare Energien, neue Formen der Energieeinspeisung und die fortschreitende technologische Entwicklung bringen uns dazu, unsere Netze immer intelligenter zu machen.
Deshalb tauschen wir – die Stadtwerke Kempen – als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet Kempen, St. Hubert und Tönisberg Schritt für Schritt alle Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen aus. Diese ermöglichen es dem Kunden, den eigenen Verbrauch transparent nachzuvollziehen. Wir passen uns an das geänderte Verbrauchs- und Einspeiseverhalten der Marktteilnehmer an und gewährleisten so ein zuverlässiges und nachhaltiges Versorgungssystem im gesamten Netzgebiet.
Gesetzliche Grundlage für den Rollout moderner Messeinrichtungen bzw. intelligenter Messsysteme ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Dieses Gesetz enthält Regelungen zum Einbau und zur Finanzierung moderner Messeinrichtungen, intelligenter Messsysteme sowie zum datenschutzrechtlichen Umgang mit den zu erhebenden Daten.
Das MsbG verpflichtet die Netzbetreiber zum flächendeckenden Einbau von modernen Messeinrichtungen (Verbrauch kleiner 6.000 kWh/Jahr) und intelligenten Messsystemen (Verbrauch ab 6.000 kWh/Jahr). Darüber hinaus enthält es allgemeine Regelungen und Vorgaben für Messstellenbetreiber und setzt hohe technische Standards an den Messstellenbetrieb. Mit der Umsetzung des MsbG leistet die Stadtwerke Kempen GmbH somit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewende.
Bekanntmachung
Bekanntgabe der Stadtwerke Kempen GmbH als grundzuständige Messstellenbetreiberin zur zukünftigen Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMsys) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird, übernimmt die Stadtwerke Kempen GmbH nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständige Messstellenbetreiberin i. S. d. G. im Konzessionsgebiet Kempen.
Die Stadtwerke Kempen GmbH wird Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten, sofern dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist:
1. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei
solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschafts-
gesetzes besteht.
2. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach dem MsbG keine Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Kempen GmbH als grundzuständige Messstellenbetreiberin Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens moderne Messeinrichtungen installieren. Diese Ausstattung erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010 über die Gesamt-Energieeffizienz von Gebäuden unterzogen werden, bis zur Fertigstellung ansonsten im Gebäudebestand, sukzessiv bis zum Jahr 2032.
Für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMsys) berechnet die Stadtwerke Kempen GmbH folgende Entgelte:
Preise Standardleistungen und Zusatzleistungen für moderne Messeinrichtungen
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) in der Niederspannung sind im Preisblatt (Link zum Preisblatt) abgebildet.
Intelligente Messsysteme
Bei der Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen umfasst die Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers insbesondere folgende Leistungen:
1. Die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standartmäßig erforderliche Datenkommunikation sowie
2. bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden, soweit es der variable Stromtarif im Sinne von § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes erfordert, maximal die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und dem Netzbetreiber sowie
3. die Übermittlung der nach § 61 MsbG erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht sowie
4. die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zu Befolgung gibt sowie
5. in den Fällen des § 31 Absatz 1 Nummer 5, Absatz 2 und 3 Satz 2 MsbG das Bereithalten einer Kommunikationslösung, mit der bis zu zweimal am Tag eine Änderung des Schaltprofils sowie einmal täglich die Übermittlung eines Netzzustandsdatums herbeigeführt werden kann,
6. in den Fällen des § 40 MsbG und unter den dort genannten Voraussetzungen die Anbindung von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und die Anbindung von Messeinrichtungen für Gas und
7. die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung.
Preise für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsysteme (iMsys) gemäß Messstellenbetriebs-
gesetz (MsbG)
Für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme (iMsys) berechnet die Stadtwerke Kempen GmbH Entgelte gemäß Preisblatt (Link zum Preisblatt)
Weitere Zusatzleistungen werden zukünftig angeboten und im Preisblatt ergänzt.
Preisblatt
Hier finden Sie unser Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) einschließlich möglicher Zusatzleistungen:
Preisblatt Moderne Messeinrichtungen ab 01.07.2020 (PDF)
Bedienungsanleitung für den Stromzähler EDL 300
Bedienungsanleitung Stromzähler EDL 300 (PDF)
Moderne Messeinrichtungen
Im Februar 2018 begannen die Stadtwerke Kempen mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen.
Es werden digitale Zähler eingesetzt, die den Stromverbrauch deutlich besser veranschaulichen als herkömmliche Zähler. Auf einem Display lässt sich zu jeder Zeit der aktuelle Stromverbrauch an dieser modernen Messeinrichtung ablesen.
Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist. Der Einbau ist im Rahmen des Gesetzes verpflichtend.
Die neuen modernen Messeinrichtungen ermöglichen unseren Kunden nicht nur die Abfrage Ihrer aktuellen Stromverbrauchswerte, sondern sie können sich auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen lassen. Die moderne Messeinrichtung – also Ihr neuer Zähler – wird weiterhin jährlich vor Ort ausgelesen.
Bei Kunden mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von bis zu 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr sowie Betreibern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) bis 7 kW installierter Leistung, werden im Rahmen des sogenannten „Rollouts“ die vorhandenen Zähler (z.B. ein analoger Zähler/Ferrariszähler) gegen eine neue digitale Messeinrichtung getauscht.
Die Messeinrichtungen (Zähler) in Kempen, St. Hubert und Tönisberg – dem Netzgebiet der Stadtwerke Kempen GmbH – werden durch Mitarbeiter der Stadtwerke Kempen ausgetauscht. Unsere Mitarbeiter können sich auf Verlangen ausweisen. Sie sind verpflichtet, ihren Dienstausweis immer bei sich zu tragen. Unsere Mitarbeiter erscheinen bei Ihnen Zuhause außerdem nur zu einem vorab vereinbarten Termin. Spätestens zwei Wochen vor dem Austausch erhalten die betroffenen Kunden eine schriftliche Terminankündigung mit weiteren Informationen.
Für die Kunden entstehen durch den Austausch der modernen Messeinrichtung (Zählerwechsel) selbst keine Kosten. Die Preise für den Messstellenbetrieb hingegen sind durch das Messstellenbetriebsgesetz geregelt und können ebenso, wie die von uns angebotenen Zusatzleistungen, unserem Preisblatt Messtellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) entnommen werden.
FAQ zum Aus- und Umbau der neuen Stromzähler
Grundsätzliches
Warum müssen die Stromzähler ausgetauscht werden?
Mit der Einführung moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen.
Was ist die rechtliche Grundlage für diese Umrüstung?
Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des neuen Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist.
Ist der Einbau verpflichtend?
Ja.
Der Einbau ist im Rahmen des Gesetzes verpflichtend. Deshalb sind Anlagenbetreiber, Anschlussnutzer und Anschlussnehmer nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung verpflichtet, dem Messstellenbetreiber Zutritt zu ihren Stromzählern zu gestatten, soweit dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist (§ 38 MsbG). Alle eingesetzten Mitarbeiter können sich ausweisen und werden nur nach schriftlicher Terminankündigung tätig.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Sie finden die Zählernummer auf der letzten Rechnung oder direkt auf dem Zähler. Durch Scannen des auf der modernen Messeinrichtung angebrachten QR-Codes können Sie die Zählernummer direkt von Ihrem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) ablesen.
Rechnung nicht zur Hand? Einige Zählerbeispiele sehen Sie unten, inkl. Hinweis, wo Sie die Zählernummer finden.
Kann ich einen anderen Messstellenbetreiber wählen?
Die Stadtwerke Kempen GmbH ist Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.
Möchten Sie einen anderen Messstellenbetreiber wählen, setzen Sie sich hierfür bitte mit uns in Verbindung. Tel.: 02152 1496-0
Moderne Messeinrichtung
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Mit der Einführung moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, eine technische Infrastruktur für die Energiewende zu schaffen.
Wer ist für den Einbau einer modernen Messeinrichtung zuständig und durch wen wird diese verbaut?
Die Stadtwerke Kempen GmbH nimmt als grundzuständige Messstellenbetreiberin den Austausch der Stromzähler in ihrem gesamten Netzgebiet vor.
Für den Einbau ist die Stadtwerke Kempen GmbH als grundzuständige Messstellenbetreiberin im Netzgebiet Kempen, St. Hubert und Tönisberg zuständig.
Wie funktioniert mein neuer Stromzähler?
Mit Ausbau Ihres alten Stromzählers und dem Einbau der neuen modernen Messeinrichtung, erhalten Sie eine Kurzanleitung, die Ihnen die wesentlichen Funktionen erläutert.
Welche Daten werden von der modernen Messeinrichtung gesendet?
Keine.
Moderne Messeinrichtungen sind technisch nicht in der Lage, Daten über eine Funk- bzw. Internetverbindung zu versenden. Datenschutzrechtliche Bedenken sind hinsichtlich der Datenübermittlung unbegründet. Der Zählerstand wird weiterhin jährlich vor Ort ermittelt.
Wann wird die moderne Messeinrichtung bei mir eingebaut?
Nach Beginn des Umbaus wird die Stadtwerke Kempen GmbH sukzessive alle Stromzähler in Haushalten mit einem Verbrauch von unter 6.000 kWh im Netzgebiet Kempen, St. Hubert und Tönisberg austauschen. Mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbau erhalten Sie schriftlich eine Terminankündigung.
Wo erhalte ich weitere Informationen rund um den Einbau der modernen Messeinrichtungen?
Bei weiteren Fragen senden Sie bitte eine E-Mail an info@stadtwerke-kempen.de
Dann rufen Sie uns an. Tel.: 02152 1496-0
Begriffe
Was ist eine moderne Messeinrichtung?
Eine „moderne Messeinrichtung“ (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch und die Nutzungszeit widerspiegelt.
Im Unterschied zu einem „intelligenten Messsystem“ (iMSys) ist eine kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände.
Ihre Messstellenbetreiberin – die Statdwerke Kempen GmbH – muss dafür sorgen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen über den Energieverbrauch sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.
Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch die Stadtwerke Kempen als Messstellenbetreiberin oder den Kunden weiterhin nötig.
Was ist ein intelligentes Messsystem?
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten:
Einer modernen Messeinrichtung mit einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway?
Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und damit das Herzstück eines intelligenten Messsystems.
Gateway (englisch für Durchgang) ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Schnittstelle und bezieht sich in diesem Fall auf das Vermittlungsgerät zwischen Messeinrichtung und Kommunikationsnetz.
Das Smart-Meter-Gateway kann eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und andere technische Geräte (z.B. Erneuerbare-Stromerzeugungsanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen u.a.) sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden. Darüber hinaus verfügt es über Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung, Verschlüsselung und Versendung von Daten.
Der verantwortliche technische Betreiber eines Smart-Meter-Gateways heißt Smart-Meter-Gateway-Administrator. Dies ist entweder der Messstellenbetreiber oder ein in seinem Auftrag tätiges, zertifiziertes Unternehmen.
Sowohl das Smart-Meter-Gateway als auch der Smart-Meter-Gateway-Administrator müssen ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügen, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.
Wer ist "grundzuständiger Messstellenbetreiber"?
Für das Versorgungsgebiet der Stadt Kempen samt ihren angrenzenden Stadtteilen ist die Stadtwerke Kempen GmbH die grundzuständige Messstellenbetreiberin. Der Netzbetreiber vor Ort ist in der Regel für den Einbau und den Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen – aber auch für die analogen Ferraris-Zähler – verantwortlich.
Anschlussnehmer und Anschlussnutzer. Was ist der Unterschied?
Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes.
Anschlussnutzer ist in der Regel der Mieter.
Wer ist Anlagenbetreiber?
Der Anlagenbetreiber ist der Eigner einer Anlage, die dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – zum Beispiel PV-Anlagenbetreiber – oder dem Kraftwärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) – zum Beispiel Betreiber eines Mini-BHKW – unterliegt.