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Allgemeiner Stromtarif

Als Komplettanbieter bieten wir unseren Kunden alle Vorteile eines lokalen Energieversorgers. Die Tarife beim „Allgemeinen Stromtarif“ entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung.n. 

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Alle Tarifpreise

Die Tarifpreise entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG.

  • Stromgrundversorgungsverordnung, StromGVV (PDF)
  • Ergänzende Bedingungen für die Stadtwerke Kempen zur StromGVV (PDF)
Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf
Netto Brutto
Tarif ohne Schwachlastregelung
Verbrauchspreis Cent/kWh 23,51 27,98
Grundpreis jährlich in Euro 72,00 85,68
 
Tarif mit Schwachlastregelung
Verbrauchspreis Cent/kWh 24,11 28,69
Schwachlast-Arbeitspreis Cent/kWh 19,31 22,98
Grundpreis jährlich in Euro 102,00 121,38
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
Netto Brutto
Tarif ohne Schwachlastregelung
Verbrauchspreis Cent/kWh 23,51 27,98
Grundpreis jährlich in Euro 146,00 173,74
 
Tarif mit Schwachlastregelung
Verbrauchspreis Cent/kWh 24,11 28,69
Schwachlast-Arbeitspreis Cent/kWh 19,31 22,98
Grundpreis jährlich in Euro 176,00 209,44
Grundpreis jährlich, inkl. konventioneller Messeinrichtung

Haushalt oder konventioneller Bedarf 

Netto (Euro/Jahr) Brutto (Euro/Jahr)
Wechselstrom-Eintarifzähler 66,00  78,54
Drehstrom-Eintarifzähler 72,00 85,68
Drehstrom-Eintarifzähler mit Wandler 112,00 133,28
Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler 72,00 85,68
Drehstrom-Zweitarifzähler mit Wandler und Tarifschaltung 142,00 168,98
96-Stunden-Zweitarifzähler  96,00 114,24
1/4-Stunden-Zweitarifzähler 96,00 113,24
Stromwandlersatz 40,00 47,60
Tarifschaltuhr 30,00 35,70

Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf

Netto (Euro/Jahr) Brutto (Euro/Jahr)
Wechselstrom-Eintarifzähler 140,00 166,60
Drehstrom-Eintarifzähler 146,00 173,74
Drehstrom-Eintarifzähler mit Wandler 186,00 221,32
Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler 146,00 173,74
Drehstrom-Zweitarifzähler mit Wandler und Tarifschaltung 216,00 257,04
96-Stunden-Zweitarifzähler 170,00 202,30
1/4-Stunden-Zweitarifzähler 170,00 202,30
Stromwandlersatz 40,00 47,60
Tarifschaltuhr 30,00 35,70

Bequem. Jederzeit. Überall.

Nutzen Sie bequem von zuhause aus unser Kundenportal, um Ihre Zählerstände einzugeben.

Moderne Messeinrichtung (mME) und intelligentes Messsystem (iMsys)

Im Rahmen des Messstellenvertrages zwischen der Stadtwerke Kempen GmbH und dem Kunden, fallen statt der vorgenannten Entgelte für den konventionellen Messstellenbetrieb, Entgelte für den Betrieb von mME oder iMSys an.

Hierbei gilt die folgende Zusammensetzung des Grundpreises jährlich: 
Soweit der konventionelle Zähler gegen eine mME ausgetauscht wird, ist das Entgelt für den Betrieb der mME im Umfang der Standardleistungen mit derzeit 16,81 € netto (20,00 € brutto) enthalten. Bei Austausch des konventionellen Zählers gegen ein iMSys, entfallen die im Grundpreis jährlich enthaltenen Kosten für den konventionellen Zähler (siehe Netznutzungsentgelte Strom – Preisblatt 4: Entgelte für Messstellenbetrieb) und zu dem reduzierten Grundpreis jährlich wird stattdessen das jeweilige Entgelt für das iMSys berechnet (siehe Messstellenbetrieb – Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für intelligente Messsysteme).

Der entsprechend reduzierte Grundpreis gilt ferner für den Fall, dass der Kunde nicht den grundzuständigen Messstellenbetreiber, sondern einen Dritten mit dem intelligenten Messstellenbetrieb beauftragt. Ist zwischen dem Kunden und der Stadtwerke Kempen GmbH keine abweichende Regelung getroffen, werden diese Entgelte für den modernen bzw. intelligenten Messstellenbetrieb über den Stromliefervertrag abgerechnet.

Zusammensetzung des Stromentgeltes

Für die vom Kunden für seine Anlage zum Allgemeinen Tarif/Grundversorgungstarif bezogene elektrische Energie (Strombezug) vergütet der Kunde dem EVU ein Stromentgelt, das sich zusammensetzt aus:

  • dem Verbrauchspreis, berechnet aus der vom Kunden bezogenen elektrischen Arbeit ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit
  • dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis jährlich, inkl. der jeweiligen Entgelte für den konventionellen oder modernen Messstellenbetrieb

Steuern und Abgaben Strom

Stromsteuergesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen gemäß § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) vom 03.03.1999 in Höhe von 2,05 Cent/ kWh netto.

EEG-Gesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Gesetz) in Höhe von 6,5 Cent/ kWh netto.

KWK-Gesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Höhe von 0,254 Cent/kWh netto.

Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG
Der Verbrauchspreis enthält die Umlage zur Absicherung von Risiken bei der Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen in Höhe von 0,395 Cent/kWh.

Umlage für abschaltbare Lasten § 18 AbLaV
Diese Umlage wird mit 0,009 Cent/kWh berechnet.

§ 19 StromNEV-Umlage
Anschlussnehmer, die das Stromnetz überwiegend außerhalb der Hauptbelastungszeiten oder sehr gleichmäßig belasten, zahlen geringere Netzentgelte. Diese Mindereinnahmen werden gemäß § 19 StromNEV ausgeglichen. Die Umlage beträgt 0,432 Cent/kWh netto.

Konzessionsabgabe
Das Stromentgelt nach Allgemeinen Tarifen/Grundversorgungstarifen enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Kempen abgeführt wird.

Die Konzessionsabgabe beträgt für Stromlieferungen:

  • nach dem Schwachlasttarif 0,61 Cent/kWh netto
  • für sonstige Stromlieferungen 1,59 Cent/kWh netto