Allgemeiner Stromtarif
Als Komplettanbieter bieten wir unseren Kunden alle Vorteile eines lokalen Energieversorgers. Die Tarife beim „Allgemeinen Stromtarif“ entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung.n.
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Alle Tarifpreise
Die Tarifpreise entsprechen den Allgemeinen Preisen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36 und 38 EnWG.
- Stromgrundversorgungsverordnung, StromGVV (PDF)
- Ergänzende Bedingungen für die Stadtwerke Kempen zur StromGVV (PDF)
Haushalt und landwirtschaftlicher Bedarf
| Netto | Brutto | |
| Tarif ohne Schwachlastregelung |
||
| Verbrauchspreis Cent/kWh | 23,51 | 27,98 |
| Grundpreis jährlich in Euro | 72,00 | 85,68 |
| Tarif mit Schwachlastregelung | ||
| Verbrauchspreis Cent/kWh | 24,11 | 28,69 |
| Schwachlast-Arbeitspreis Cent/kWh | 19,31 | 22,98 |
| Grundpreis jährlich in Euro | 102,00 | 121,38 |
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
| Netto | Brutto | |
| Tarif ohne Schwachlastregelung |
||
| Verbrauchspreis Cent/kWh | 23,51 | 27,98 |
| Grundpreis jährlich in Euro | 146,00 | 173,74 |
| Tarif mit Schwachlastregelung | ||
| Verbrauchspreis Cent/kWh | 24,11 | 28,69 |
| Schwachlast-Arbeitspreis Cent/kWh | 19,31 | 22,98 |
| Grundpreis jährlich in Euro | 176,00 | 209,44 |
Grundpreis jährlich, inkl. konventioneller Messeinrichtung
Haushalt oder konventioneller Bedarf
| Netto (Euro/Jahr) | Brutto (Euro/Jahr) | |
| Wechselstrom-Eintarifzähler | 66,00 | 78,54 |
| Drehstrom-Eintarifzähler | 72,00 | 85,68 |
| Drehstrom-Eintarifzähler mit Wandler | 112,00 | 133,28 |
| Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler | 72,00 | 85,68 |
| Drehstrom-Zweitarifzähler mit Wandler und Tarifschaltung | 142,00 | 168,98 |
| 96-Stunden-Zweitarifzähler | 96,00 | 114,24 |
| 1/4-Stunden-Zweitarifzähler | 96,00 | 113,24 |
| Stromwandlersatz | 40,00 | 47,60 |
| Tarifschaltuhr | 30,00 | 35,70 |
Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
| Netto (Euro/Jahr) | Brutto (Euro/Jahr) | |
| Wechselstrom-Eintarifzähler | 140,00 | 166,60 |
| Drehstrom-Eintarifzähler | 146,00 | 173,74 |
| Drehstrom-Eintarifzähler mit Wandler | 186,00 | 221,32 |
| Wechsel- bzw. Drehstrom-Zweitarifzähler | 146,00 | 173,74 |
| Drehstrom-Zweitarifzähler mit Wandler und Tarifschaltung | 216,00 | 257,04 |
| 96-Stunden-Zweitarifzähler | 170,00 | 202,30 |
| 1/4-Stunden-Zweitarifzähler | 170,00 | 202,30 |
| Stromwandlersatz | 40,00 | 47,60 |
| Tarifschaltuhr | 30,00 | 35,70 |
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Moderne Messeinrichtung (mME) und intelligentes Messsystem (iMsys)
Im Rahmen des Messstellenvertrages zwischen der Stadtwerke Kempen GmbH und dem Kunden, fallen statt der vorgenannten Entgelte für den konventionellen Messstellenbetrieb, Entgelte für den Betrieb von mME oder iMSys an.
Hierbei gilt die folgende Zusammensetzung des Grundpreises jährlich:
Soweit der konventionelle Zähler gegen eine mME ausgetauscht wird, ist das Entgelt für den Betrieb der mME im Umfang der Standardleistungen mit derzeit 16,81 € netto (20,00 € brutto) enthalten. Bei Austausch des konventionellen Zählers gegen ein iMSys, entfallen die im Grundpreis jährlich enthaltenen Kosten für den konventionellen Zähler (siehe Netznutzungsentgelte Strom – Preisblatt 4: Entgelte für Messstellenbetrieb) und zu dem reduzierten Grundpreis jährlich wird stattdessen das jeweilige Entgelt für das iMSys berechnet (siehe Messstellenbetrieb – Preisblatt Messstellenbetrieb Strom für intelligente Messsysteme).
Der entsprechend reduzierte Grundpreis gilt ferner für den Fall, dass der Kunde nicht den grundzuständigen Messstellenbetreiber, sondern einen Dritten mit dem intelligenten Messstellenbetrieb beauftragt. Ist zwischen dem Kunden und der Stadtwerke Kempen GmbH keine abweichende Regelung getroffen, werden diese Entgelte für den modernen bzw. intelligenten Messstellenbetrieb über den Stromliefervertrag abgerechnet.
Zusammensetzung des Stromentgeltes
Für die vom Kunden für seine Anlage zum Allgemeinen Tarif/Grundversorgungstarif bezogene elektrische Energie (Strombezug) vergütet der Kunde dem EVU ein Stromentgelt, das sich zusammensetzt aus:
- dem Verbrauchspreis, berechnet aus der vom Kunden bezogenen elektrischen Arbeit ggf. gesondert für die Schwachlastarbeit
- dem verbrauchsunabhängigen Grundpreis jährlich, inkl. der jeweiligen Entgelte für den konventionellen oder modernen Messstellenbetrieb
Steuern und Abgaben Strom
Stromsteuergesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen gemäß § 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) vom 03.03.1999 in Höhe von 2,05 Cent/ kWh netto.
EEG-Gesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG-Gesetz) in Höhe von 6,5 Cent/ kWh netto.
KWK-Gesetz
Der Verbrauchspreis enthält die Mehrbelastungen aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Höhe von 0,254 Cent/kWh netto.
Offshore-Haftungsumlage § 17f EnWG
Der Verbrauchspreis enthält die Umlage zur Absicherung von Risiken bei der Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen in Höhe von 0,395 Cent/kWh.
Umlage für abschaltbare Lasten § 18 AbLaV
Diese Umlage wird mit 0,009 Cent/kWh berechnet.
§ 19 StromNEV-Umlage
Anschlussnehmer, die das Stromnetz überwiegend außerhalb der Hauptbelastungszeiten oder sehr gleichmäßig belasten, zahlen geringere Netzentgelte. Diese Mindereinnahmen werden gemäß § 19 StromNEV ausgeglichen. Die Umlage beträgt 0,432 Cent/kWh netto.
Konzessionsabgabe
Das Stromentgelt nach Allgemeinen Tarifen/Grundversorgungstarifen enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Kempen abgeführt wird.
Die Konzessionsabgabe beträgt für Stromlieferungen:
- nach dem Schwachlasttarif 0,61 Cent/kWh netto
- für sonstige Stromlieferungen 1,59 Cent/kWh netto