Zur Vorbereitung auf die anstehende Jahresverbrauchsabrechnung werden wie jedes Jahr die Zählerstände der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler benötigt. Dazu wurden wieder Ablesekarten per Post und E-Mail verschickt.
Zum Ende des Jahres erhalten alle Kunden wieder eine Ablesekarte per Post, per E-Mail und im Postfach des Online-Kundenportals. Die Stadtwerke Kempen bitten darum, dass die Zählerstände bis zum 31.12.2022 mitgeteilt werden. „Die genauen Zählerstände bilden die Grundlage für eine exakte Verbrauchsabrechnung. Sollten keine neuen Zählerstände vorliegen, werden die Verbräuche anhand der letzten Abrechnung bzw. des Vorjahresverbrauchs geschätzt.“, erklärt Manuel Richter, Leiter Messstellenbetrieb bei den Stadtwerken Kempen.
Die per Post verschickten Ablesekarten können die Kunden in jeden beliebigen Postkasten einwerfen. „Die Kunden müssen dazu auch nicht ins Kundencenter kommen, da die Karten zentral im Beleglesezentrum in Leipzig bearbeitet werden. Bei uns eingeworfene und abgegebene Karten müssen von uns auch dorthin verschickt werden. Das würde länger dauern, als wenn die Karte direkt per Post verschickt wird.“, meint Manuel Richter.
Der schnellste Weg, um die Zählerstände mitzuteilen, ist über das Online-Kundenportal. Dort können sich alle Kunden der Stadtwerke Kempen mit ihrer bereits bestehenden Kunden- und Zählernummer registrieren. Auch hier können Kunden den weiteren Service in Anspruch nehmen und z.B. Daten ändern, Vertragsdaten einsehen und sich auch Rechnungen digital zusenden lassen. Das Kundenportal ist rund um die Uhr von zu Hause aus unter kundenportal.stadtwerke-kempen.de erreichbar.
Bei diesem Thema warnen die Stadtwerke Kempen nochmals vor Betrügern, die die jährliche Zählerablesung als Vorwand nutzen, um ins Haus zu gelangen und an Kundendaten zu kommen. „Seit der Corona-Pandemie verzichten wir auf eine persönliche Ablesung. So können alle Kunden, die eine Ablesekarte zugeschickt bekommen sicher sein, dass kein Mitarbeiter von uns zu ihnen kommt. Unsere Mitarbeitenden können sich aber grundsätzlich immer mit ihrem Dienstausweis und Lichtbild ausweisen und werden z.B. nicht von der Hausverwaltung beauftragt.“, sagt Manuel Richter abschließend. Bei Unsicherheiten können sich Kunden immer an den Kundenservice wenden.
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